FG München - Urteil vom 13.12.2006
1 K 4264/05
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b ;

Mittelpunkt der Vortragstätigkeit ist außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers

FG München, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen 1 K 4264/05

DRsp Nr. 2007/15559

Mittelpunkt der Vortragstätigkeit ist außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers

Der Mittelpunkt einer selbständig ausgeübten Vortragstätigkeit liegt außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers, weil die körperliche Präsenz vor Ort in Seminaren prägend ist. Dies gilt zumal bei 180 jährlichen Terminen. Daran ändert eine aufgrund nur ca. 1 Prozent Umsatzanteils nachrangig einzustufende schriftstellerische Begleittätigkeit nichts.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.

Der Kläger ist verheiratet und wird für das Streitjahr 2003 zusammen mit seiner Ehefrau vom Beklagten (dem Finanzamt -FA -) zur Einkommensteuer veranlagt. Er führte im Wesentlichen "[...] Seminare" mit dem Schwerpunkt [...] für Unternehmen, Behörden und Institutionen durch und erzielte hieraus im Streitjahr einen veranlagten Gewinn von 84.313 EUR aus freiberuflicher Tätigkeit. Ausweislich der mit der Steuererklärung eingereichten Einnahmen-Überschussrechnung betrugen seine Einnahmen insgesamt 131.212,76 EUR, davon 1.093,47 EUR mit einem Umsatzsteuerausweis von 7%.