FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.07.2001
11 K 223/97
Normen:
DBA CHE Art. 4 Abs. 2 Buchst. a Art. 15a Abs. 2 ; EStG § 32b § 1 ;

Mittelpunkt des Lebensinteresses bei Doppelwohnsitz eines Arbeitnehmers nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. a DBA-Schweiz; Einkommensteuer 1996

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2001 - Aktenzeichen 11 K 223/97

DRsp Nr. 2005/1296

Mittelpunkt des Lebensinteresses bei Doppelwohnsitz eines Arbeitnehmers nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. a DBA-Schweiz; Einkommensteuer 1996

Die Feststellung des Mittelpunkts der Lebensinteressen eines in der Schweiz und in Deutschland Wohnsitze innehabenden, in der Schweiz nichtselbständig tätigen Arbeitnehmers gem. Art. 4 Abs. 2 Buchst. a DBA-Schweiz erfordert eine zusammenfassende Wertung sowohl der persönlichen als auch der wirtschaftlichen Beziehungen nach der Gesamtheit der objektiven Umstände. Bei der Gegenüberstellung der beiden Wohnstätten ist den persönlichen Interessen grundsätzlich eine erhöhte Bedeutung beizumessen.

Normenkette:

DBA CHE Art. 4 Abs. 2 Buchst. a Art. 15a Abs. 2 ; EStG § 32b § 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger mit seinen Lohneinkünften aus der Schweiz der deutschen Einkommensteuer unterliegt.

Der Kläger ist Diplom-Betriebswirt (FH). Er war im Streitjahr bis zum 12. September arbeitslos und ab dem 16. September 1996 als Produktmanager in CH-... tätig. Seine Ehefrau arbeitet als Lehrerin in L. Die Eheleute bewohnen in I. eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Der Kläger hatte außerdem in der Schweiz eine Wohnung.