BFH - Beschluss vom 28.03.2007
IV B 137/06
Normen:
EStG § 15;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1489
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 05.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1213/03

Mitunternehmer; Bürgschaftsverbindlichkeit; doppelstöckige PersG

BFH, Beschluss vom 28.03.2007 - Aktenzeichen IV B 137/06

DRsp Nr. 2007/11826

Mitunternehmer; Bürgschaftsverbindlichkeit; doppelstöckige PersG

Leistungen aufgrund von Bürgschaften sind wie Einlagen zu behandeln. Während des Bestehens der Gesellschaft kann daher weder die Eingehung noch die Erfüllung einer Bürgenschuld gewinnmindernd berücksichtigt werden. Das gilt auch, wenn sich der Gesellschafter einer Ober-PersG für Verbindlichkeiten der Unter-PersG verbürgt.

Normenkette:

EStG § 15;

Gründe:

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist bei großen Zweifeln an ihrer Zulässigkeit (im Hinblick auf § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) jedenfalls nicht begründet.