FG München - Urteil vom 30.07.2014
1 K 2243/10
Normen:
DBA USA 1989 Art. 14 Abs. 1; DBA USA 1989 Art. 15 Abs. 1; DBA USA 1989 Art. 23 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 18 Abs. 1; EStG § 18 Abs. 4;

Mitunternehmerrisiko bei garantiertem Gewinnanteil inländische Besteuerung gewinnunabhängiger Guaranteed Payments an deutsche Partner einer als LLP organisierten Anwaltssozietät mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA

FG München, Urteil vom 30.07.2014 - Aktenzeichen 1 K 2243/10

DRsp Nr. 2014/15827

Mitunternehmerrisiko bei garantiertem Gewinnanteil inländische Besteuerung gewinnunabhängiger „Guaranteed Payments” an deutsche Partner einer als LLP organisierten Anwaltssozietät mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA

1. Ein Gesellschafter trägt Mitunternehmerrisiko auch dann, wenn zwar der ihm zuzuweisende Gewinn in Form einer garantierten Zahlung festgelegt, die Zuweisung dieser Zahlung aber wirtschaftlich am Erfolg der Gesellschaft ausgerichtet ist. 2. In welchem Umfang die Einkünfte der Gesellschafter einer als Limited Liability Partnership (LLP) organisierten Anwaltssozietät mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA aus ihrer Beteiligung an der LLPdem deutschen Besteuerungszugriff unterliegen, beurteilt sich sowohl für anteismäßig zugewiesene Gewinne als auch für festgelegte Gewinnanteile (sog. „Guarateed Payments”) nach Maßgabe des Art. 14 DBA-USA 1989.