BFH vom 17.06.1997
IV B 83/96

Mitunternehmerschaft allein durch Mitunternehmerinitiative?

BFH, vom 17.06.1997 - Aktenzeichen IV B 83/96

DRsp Nr. 1998/9316

Mitunternehmerschaft allein durch Mitunternehmerinitiative?

Bei einer besonders stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative kann eine Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG selbst dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige nicht am Verlust und an den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt ist.

Für die Praxis:

Eine besonders stark ausgeprägte Mitunternehmerinitiative nimmt der BFH u.a. an, wenn der Geschäftsführer sämtliche unternehmerischen Entscheidungen allein treffen kann, seine Geschäftsführungsbefugnisse weder nach dem Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft noch nach dem Anstellungsvertrag eingeschränkt sind und das Widerspruchsrecht der Kommanditisten ausgeschlossen ist (BFH vom 21.9.1995, BStBl. II 1996, 66).