Streitig ist, ob der Kläger während seiner Zeit als Kommanditist von fünf Kommanditgesellschaften, nämlich der ..., Objekt V (früher ..., jetzt alle ..., - neben den beigeladenen Kommanditisten ... (im folgenden "M") und ... (im folgenden "W") - steuerlich als Mitunternehmer, hier der ..., Objekt I, anzusehen ist, insbesondere ob der Kläger ein Mitunternehmerrisiko getragen hat.
Unternehmensgegenstand der fünf Kommanditgesellschaften war der Betrieb von Krankenhäusern und einem Altenheim; dabei handelt es sich um folgende 5 Objekte:
- Objekt I: ...
- Objekt II: ...
- Objekt III ...
- Objekt IV: ...
- Objekt V: ...
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|