I.
Der Antragsteller streitet mit dem Antragsgegner um dessen Verpflichtung, für die "B/A stille Gesellschaft" für das Streitjahr 2002 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb festzustellen.
Der Antragsteller schloss am 13. Mai 2002 mit Herrn B, dem Inhaber der Einzelfirma "B Licht- und Schrankideen" einen Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft - künftig: Vertrag - (Bl. 41 ff.). Der Antragsteller und Herr B hatten zuvor in X in der Form einer Personengesellschaft das Unternehmen "Idee-Raum für Mehr" betrieben. Gegenstand des Unternehmens war der Verkauf von Beleuchtungskörpern und Einrichtungsgegenständen (Bl. 9). Diese Personengesellschaft wurde zum 31. Dezember 2001 beendet.
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