Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Aufgrund eines Treuhandvertrages von August 1983 erwarb X als Treuhänder für die Y GmbH einen --eingezahlten-- Kommanditanteil von 22 000 DM an der Klägerin und einen Geschäftsanteil von 2 200 DM an der Komplementär-GmbH. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom September 1986 räumte der Vater (Hauptbeteiligter) des X diesem schenkweise eine Unterbeteiligung von 24 000 DM an seinem Kommanditanteil ein. Im Rahmen der dadurch entstandenen Innengesellschaft war X als Unterbeteiligter an dem Anteil des Hauptbeteiligten und an dessen Gewinn- und Verlustanteil mit 30 v.H. beteiligt.
Seit dem 31. März 1988 ist X zum gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bestellt. Die Komplementär-GmbH zahlte ihm in den Streitjahren 1990 und 1991 neben einem festen Gehalt eine umsatzabhängige Vergütung.
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