Streitig ist, ob der Beigeladene des Finanzgerichtsverfahrens und Revisionskläger (Revisionskläger) in den Streitjahren (1975 bis 1978) Mitunternehmer der beiden Klägerinnen im Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) war. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
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