FG München - Urteil vom 17.03.2014
7 K 897/10
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 13 Abs. 7; BGB § 705; BGB § 706;
Fundstellen:
DStR 2015, 6
DStRE 2015, 1105

Mitunternehmerschaft der im Betrieb mitarbeitenden Lebensgefährtin

FG München, Urteil vom 17.03.2014 - Aktenzeichen 7 K 897/10

DRsp Nr. 2014/9437

Mitunternehmerschaft der im Betrieb mitarbeitenden Lebensgefährtin

1. Die Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft in Form einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts erfordert – wenn ein entsprechender Gesellschaftsvertrag nicht vorliegt –, dass sich das Vorliegen einer derartigen Gesellschaft aus dem tatsächlichen Verhalten gegebenenfalls unter Einschluss ausdrücklich eingegangener Rechtsbeziehungen wie Anstellungs-, Darlehens-, Miet- oder Pachtverträgen und deren Handhabung ergeben. 2. Die bloße Bündelung von Risiken aus Leistungsaustauschverträgen bei Vereinbarung angemessener leistungsbezogener Entgelte führt dabei jedoch noch nicht zu einem notwendigen gesellschaftsrechtlichen Risiko.