FG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.05.2006
5 K 567/02
Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 § 179 § 180 Abs. 1 Nr. 2a ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; HGB § 164 § 166 § 233 ; BGB § 716 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 688
EFG 2006, 1672

Mitunternehmerschaft des Nießbrauchbestellers an einem KG-Anteil

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 5 K 567/02

DRsp Nr. 2006/20573

Mitunternehmerschaft des Nießbrauchbestellers an einem KG-Anteil

1. Eine Mitunternehmerinitiative des Nießbrauchbestellers an einem KG-Anteil ist zu verneinen, wenn dieser seine Gesellschafterstellung vollständig an den Nießbraucher verloren hat. 2. Eine in dem Treuhandvertrag zwischen Nießbrauchbesteller und Nießbraucher vorgesehene Schadensersatzpflicht des Nießbrauchers führt zu keinem unmittelbar durchsetzbaren Mitwirkungsrecht des Nießbrauchbestellers an der KG. 3. Kann der Treugeber aufgrund der getroffenen Absprachen das Treuhandverhältnis nicht beherrschen, so besteht kein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO. Gegen eine beherrschende Stellung des Treugebers spricht es, wenn der Treuhänder ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat.

Normenkette:

AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 § 179 § 180 Abs. 1 Nr. 2a ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; HGB § 164 § 166 § 233 ; BGB § 716 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin (Klin) stellt ... her. Im Streitjahr stellten sich die Beteiligungsverhältnisse an ihr wie folgt dar:

-

Komplementärin:

Fa. - C - GmbH mit Geschäftsanteil i.H. von 0%

-

Kommanditisten:

Fa. - X - mit Geschäftsanteil

i.H. von 80% und

Frau - Y - mit Geschäftsanteil i.H. von 20%.