BFH - Urteil vom 02.07.1998
IV R 90/96
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 754

Mitunternehmerschaft; Land- und Forstwirtschaft; Farmprojekt in Paraguay

BFH, Urteil vom 02.07.1998 - Aktenzeichen IV R 90/96

DRsp Nr. 1999/3495

Mitunternehmerschaft; Land- und Forstwirtschaft; Farmprojekt in Paraguay

1. Anleger, die von ihnen erworbenes Farmland in Paraguay von einem Treuhänder bewirtschaften lassen, können Mitunternehmer sein. Eine lediglich partielle Einschränkung von Mitwirkungsrechten ist für die Mitunternehmereigenschaft unschädlich, wenn das Unternehmerrisiko durch die Teilnahme an Verlusten und stillen Reserven ausreichend stark ausgeprägt ist.2. Selbst wenn die Treugeber während der Aufbauphase noch nicht als Mitunternehmer zu betrachten sind, können die während dieser Phase erlittenen Verluste den Einkünften aus LuF zugerechnet werden. Es entspricht der ständigen Rspr. des BFH, dass BA bereits anfallen können, bevor im Rahmen einer Einkunftsart Einnahmen erzielt werden. Aufwendungen können auch dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Stpfl. nicht zu den Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den Einkünften besteht.3. Zu den Anforderungen an die Absicht der Gewinnerzielung.

Gründe:

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) und die Beigeladenen haben sich in den Streitjahren (1978 bis 1980) an einem Farmprojekt in Paraguay (Farm N) beteiligt. Das Farmland, im Osten von Paraguay gelegenes Gelände von zuletzt rd. 18 400 ha, war in 920 gleich große Einheiten von jeweils 20 ha --sog. Lots-- aufgeteilt. Es war mit Bäumen bewachsen.