FG Köln - Urteil vom 14.06.2018
15 K 271/16
Normen:
EStG § 17 Abs. 3; AO § 129;
Fundstellen:
AO-StB 2019, 82
BB 2018, 2198
EFG 2018, 1771

Möglichkeit der Berichtigung eines fehlerhaft gewährten Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG; Prüfung des Vorliegens einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO

FG Köln, Urteil vom 14.06.2018 - Aktenzeichen 15 K 271/16

DRsp Nr. 2018/12187

Möglichkeit der Berichtigung eines fehlerhaft gewährten Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG; Prüfung des Vorliegens einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 3; AO § 129;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer 2011 über die Frage, ob ein Bescheid, in welchem vom Beklagten bei der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fehlerhaft ein Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG gewährt worden war, nach § 129 der Abgabenordnung (AO) als offenbare Unrichtigkeit zulasten des Klägers berichtigt werden kann.

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