BFH - Beschluss vom 10.02.2011
X S 1/11 (PKH)
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 S. 1; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 128 Abs. 3 S. 1;

Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde gegen ein Urteil eines Finanzgerichts bei vorheriger Nichtzulassung der Beschwerde durch das Gericht

BFH, Beschluss vom 10.02.2011 - Aktenzeichen X S 1/11 (PKH)

DRsp Nr. 2011/5145

Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde gegen ein Urteil eines Finanzgerichts bei vorheriger Nichtzulassung der Beschwerde durch das Gericht

NV: Der BFH wird nicht dadurch zum Gericht der Hauptsache i.S. des § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO, dass gegen einen ablehnenden AdV-Beschluss des FG, welches keine Beschwerde zugelassen hatte, gleichwohl Beschwerde eingelegt wird.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 S. 1; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 128 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.