Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Dezember 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Kläger betreibt als eingetragener Kaufmann eine Apotheke. Er trat 1979 der Beklagten bei, einer eingetragenen Genossenschaft mittelständischer Apotheker, deren Unternehmensgegenstand den Großhandel mit pharmazeutischen Produkten umfasst. Die Parteien streiten darüber, ob und ggf. in welchem Umfang die Mitgliedschaft des Klägers fortbesteht.
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