Die Berufung wird verworfen.
II.Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
IV.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision gegen Nummer I des Beschlusses wird nicht zugelassen.
VI.Der Streitwert für das Rechtsmittelverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
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