FG Düsseldorf - Urteil vom 13.03.2018
13 K 3024/17 E
Normen:
EStG § 33 Abs. 2 S. 4;
Fundstellen:
EFG 2018, 838
FamRB 2018, 272

Möglichkeit des Abzugs von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung; Aufwendungen des Klägers im Zusammenhang mit der Entführung seines Kindes durch die Mutter ins Ausland

FG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2018 - Aktenzeichen 13 K 3024/17 E

DRsp Nr. 2018/5306

Möglichkeit des Abzugs von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung; Aufwendungen des Klägers im Zusammenhang mit der Entführung seines Kindes durch die Mutter ins Ausland

Tenor

Die Einkommensteuer für 2014 wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheids vom 13.07.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2017 auf den Betrag festgesetzt, der sich unter Berücksichtigung von Aufwendungen i.H. von 20.649 Euro als weitere außergewöhnliche Belastung ergibt. Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 2 S. 4;

Tatbestand

Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung.