BFH - Beschluss vom 19.10.2011
X R 29/10
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 08.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 181/09

Möglichkeit des Abzugs von Übernachtungskosten als Betriebsausgaben im Falle einer kostenlosen Übernachtung bei den Eltern; Notwendigkeit eines tatsächlichen Vorliegens von Aufwendungen für einen Anspruch auf Betriebskostenabzug i.R.d. Einkommensteuer

BFH, Beschluss vom 19.10.2011 - Aktenzeichen X R 29/10

DRsp Nr. 2012/126

Möglichkeit des Abzugs von Übernachtungskosten als Betriebsausgaben im Falle einer kostenlosen Übernachtung bei den Eltern; Notwendigkeit eines tatsächlichen Vorliegens von Aufwendungen für einen Anspruch auf Betriebskostenabzug i.R.d. Einkommensteuer

1. NV: Die von der Finanzverwaltung vorgesehenen Pauschbeträge für den Betriebsausgabenabzug bei Auslandsübernachtungen sind zur Vermeidung einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung nicht anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige nicht im Hotel, sondern bei nahen Angehörigen übernachtet. 2. NV: Eine bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzung kann geändert werden, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zu dem sicheren Schluss führen, dass die Anwendung der Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung darstellen würde.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5;

Gründe

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Der Kläger ist britischer Staatsbürger, jedoch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Er erzielt seit 2004 als Mediendesigner Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.