I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine in Großbritannien registrierte Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Ltd., legte unter der Adresse eines Büros in den Niederlanden durch ihren "Direktor" X Einspruch in der Steuerangelegenheit einer weiteren Direktorin beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) ein. Mit Verfügung vom 2. April 2007 wies das FA die Klägerin gemäß als Bevollmächtigte zurück, da sie geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leiste, ohne dazu befugt zu sein. Bei X handelt es sich um einen ehemals in Deutschland zugelassenen Steuerberater, dessen Zulassung jedoch wegen Vermögensverfalls widerrufen wurde.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|