Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
I.
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