Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 16. Mai 2018 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 11.250,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die von der Beigeladenen betriebene Diskothek nicht von der für das Vorhaben ursprünglich erteilten Baugenehmigung legitimiert ist.
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