Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Beigeladenen haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich als Nachbarin gegen die den Beigeladenen vom Landratsamt ... ... mit Bescheid vom 6. August 2019 erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung ... Die Antragstellerin ist Eigentümerin des nördlich davon gelegenen Grundstücks FlNr. ... derselben Gemarkung, welches mit einer Doppelhaushälfte sowie zur östlichen Grundstücksgrenze hin mit zwei Garagen bebaut ist.
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