Nachbesteuerung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach Veräußerung an verbundene gebietsfremde Gesellschaft; Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Østre Landsret
EuGH, Urteil vom 17.07.2014 - Aktenzeichen Rs. C-48/13
DRsp Nr. 2014/11873
Nachbesteuerung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach Veräußerung an verbundene gebietsfremde Gesellschaft; Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Østre Landsret
Art. 49AEUV in Verbindung mit Art. 54AEUV und Art. 31 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 in Verbindung mit dessen Art. 34 stehen einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach dann, wenn eine gebietsansässige Gesellschaft eine in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem anderen Staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegene Betriebsstätte an eine verbundene gebietsfremde Gesellschaft veräußert, die zuvor für die veräußerte Betriebsstätte abgezogenen Verluste bei der veräußernden Gesellschaft nachbesteuert werden, sofern der erstgenannte Mitgliedstaat sowohl die von der Betriebsstätte vor ihrer Veräußerung realisierten Gewinne als auch die Gewinne besteuert, die aus dem bei der Veräußerung erzielten Wertzuwachs resultieren.
Tenor:
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