FG München - Urteil vom 14.04.2005
14 K 905/02
Normen:
ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ; ZKDV Art. 233 Art. 234 Art. 559 Buchst. c ;

Nacherhebung bei unterlassener Abgabenfestsetzung bei der Einfuhr; Zoll; Einfuhrumsatzsteuer

FG München, Urteil vom 14.04.2005 - Aktenzeichen 14 K 905/02

DRsp Nr. 2005/11672

Nacherhebung bei unterlassener Abgabenfestsetzung bei der Einfuhr; Zoll; Einfuhrumsatzsteuer

1. In der kommentarlosen Freigabe eines Personenkraftwagens nach Prüfung der Voraussetzungen der vorübergehenden Verwendung kann eine Bewilligung gesehen werden. 2. Ein Irrtum der Zollbehörde liegt auch dann vor, wenn diese zwar die vorübergehende Verwendung (1.) nicht bewillligen wollte, aufgrund ihres Verhaltens ein Zollbeteiligter davon ausgehen konnte, dass ihm die vorübergehende Verwendung bewilligt worden ist.

Normenkette:

ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ; ZKDV Art. 233 Art. 234 Art. 559 Buchst. c ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob für die Einfuhr eines Pkw Einfuhrabgaben nacherhoben werden können.