FG Hamburg - Urteil vom 27.10.2009
4 K 151/07
Normen:
ZK Art. 32 Abs. 1; ZK Art. 220;

Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

FG Hamburg, Urteil vom 27.10.2009 - Aktenzeichen 4 K 151/07

DRsp Nr. 2010/1788

Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

Zur Frage, ob der Nacherhebung von Abgaben eine von der Kommission geduldete nationale gemeinschaftswidrige Verwaltungspraxis entgegensteht.

Normenkette:

ZK Art. 32 Abs. 1; ZK Art. 220;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Nacherhebung von Einfuhrabgaben.

Die Klägerin ist Inhaberin eines Zolllagers. Im Frühsommer 2003 lagerte sie für die Firma A KG (GmbH & Co), X-Straße, ... Hamburg - im Folgenden: Firma A -, verschiedene Frucht- und Gemüsekonservendosen aus China ein. Die Umschließungen für diese Konserven - scil. Metalldrehverschlüsse sowie Gläser -, die aus dem freien Verkehr der Gemeinschaft stammten und in der Zeit zwischen dem 27.02.2002 und 22.12.2002 ausgeführt wurden, hatte die Firma A den chinesischen Herstellern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.