Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Antidumping- und Drittlandszoll auf Verbindungselemente.
Die Klägerin, die mit Verbindungselementen handelt, bezog 2011 und 2012 von dem thailändischen Lieferanten A Co., Ltd. (im Folgenden: A) Verbindungselemente. Unter Vorlage thailändischer Ursprungszeugnisse wurde die Ware zollfrei zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abgefertigt.
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