FG Hamburg - Urteil vom 27.04.2006
IV 105/05
Normen:
KN Allgemein;

Nacherhebung von Einfuhrabgaben

FG Hamburg, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen IV 105/05

DRsp Nr. 2006/20677

Nacherhebung von Einfuhrabgaben

Beta Glucan gehört zu Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der Warennummer 2106 9092 806.

Normenkette:

KN Allgemein;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben.

Am 31.12.2004 meldete die Klägerin die Einfuhr einer als "Hefe, nicht lebend, andere, nicht in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr - Beta Glucan - verschiedene Lebensmittelzubereitungen" bezeichneten Ware unter der Warennummer 2102 2019 0 00 aus den USA an. Mit Einfuhrabgabenbescheid vom 21.12.2004 wurde ohne Überprüfung von der Anmeldung ausgehend Einfuhrzoll nach einem Zollsatz von 5,1 % in Höhe von 486,75 EUR erhoben.

Am 17.1.2005 legte die Klägerin Einspruch ein. Sie führte aus, das eingeführte Produkt unterscheide sich deutlich von Hefe, so dass es in die Warennummer 2102 2090 00 einzureihen sei.