BFH - Beschluss vom 24.04.2008
VII R 62/06
Normen:
ZK Art. 220 Abs. 1 Art. 220 Abs. 2 lit. b ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1428
BFHE 220, 279
DB 2008, 1954
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 15.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 14/06

Nacherhebung von Einfuhrabgaben: Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde

BFH, Beschluss vom 24.04.2008 - Aktenzeichen VII R 62/06

DRsp Nr. 2008/13471

Nacherhebung von Einfuhrabgaben: Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde

»Werden Einfuhrabgaben irrtümlich mit einem zu geringen Betrag buchmäßig erfasst, ist hinsichtlich der bei der nachträglichen buchmäßigen Erfassung zu prüfenden Frage, ob der Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise erkannt werden konnte, nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung, sondern auf den Zeitpunkt der Mitteilung des ursprünglichen Abgabenbetrags abzustellen.«

Normenkette:

ZK Art. 220 Abs. 1 Art. 220 Abs. 2 lit. b ;

Gründe: