1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss II. Instanz des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Rechtspfleger - vom 04.11.2022, Az.:
2. Nach Teilantragsrücknahme wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Rechtspfleger - vom 04.11.2022, Az.:
Die von der Klägerin an die Beklagte zu 1) gemäß § 104 ZPO nach dem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 07.12.2021 im Wege der Nachfestsetzung zu erstattenden Kosten werden auf
404,10 €
(vierhundertvier 10/100 EURO)
nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB hieraus seit dem 16.09.2022 festgesetzt.
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