I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war im Streitjahr 1997 mit 80 v.H. an einer GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Die GmbH schüttete an den Antragsteller nach den Steuerbescheinigungen am 11. August 1997 für 1995 und am 6. Oktober 1997 für 1996 folgende Dividenden aus:
1995 1996
DM DM
Dividende 145 200,00 871 707,00
anrechenbare Körperschaftsteuer 62 229,00 373 589,00
Einnahmen aus Kapitalvermögen 207 429,00 1 245 296,00
anrechenbare Kapitalertragsteuer 36 300,00 217 926,40
anrechenbarer Solidaritätszuschlag
zur Kapitalertragsteuer 2 772,50 16 344,48
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