FG Hessen - Urteil vom 25.02.2014
4 K 519/13
Normen:
EStG § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 44 Abs. 5;

Nachforderung von Kapitalertragsteuer bei einer Sachausschüttung

FG Hessen, Urteil vom 25.02.2014 - Aktenzeichen 4 K 519/13

DRsp Nr. 2015/3384

Nachforderung von Kapitalertragsteuer bei einer Sachausschüttung

Eine Abspaltung eines Betriebsteils, der nicht das Teilbetriebserfordernis erfüllt, ist steuerlich als Sachausschüttung anzusehen, die in Höhe des gemeinen Wertes der abgespaltenen Wirtschaftsgüter der Kapitalertragsteuer unterliegt. Wird anstelle eines Haftungsbescheids i.S.d. § 191 AO ein Nachforderungsbescheid i.S.d. § 167 AO erlassen, müssen lediglich die materiellen Voraussetzungen des Haftungstatbestandes nach § 44 Abs. 5 AO, nicht aber die für einen Haftungsbescheid geltenden besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.

Normenkette:

EStG § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 44 Abs. 5;

Tatbestand: