Nachforderung von Kapitalertragsteuer bei einer Sachausschüttung
FG Hessen, Urteil vom 25.02.2014 - Aktenzeichen 4 K 519/13
DRsp Nr. 2015/3384
Nachforderung von Kapitalertragsteuer bei einer Sachausschüttung
Eine Abspaltung eines Betriebsteils, der nicht das Teilbetriebserfordernis erfüllt, ist steuerlich als Sachausschüttung anzusehen, die in Höhe des gemeinen Wertes der abgespaltenen Wirtschaftsgüter der Kapitalertragsteuer unterliegt.Wird anstelle eines Haftungsbescheids i.S.d. § 191AO ein Nachforderungsbescheid i.S.d. § 167AO erlassen, müssen lediglich die materiellen Voraussetzungen des Haftungstatbestandes nach § 44 Abs. 5AO, nicht aber die für einen Haftungsbescheid geltenden besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.