Nachforderungszinsen: Berücksichtigung von Treu und Glauben
BFH, vom 26.03.1996 - Aktenzeichen IX R 62/93
DRsp Nr. 1997/8244
Nachforderungszinsen: Berücksichtigung von Treu und Glauben
Beruht der Zinsanspruch nach § 233 aAO neben Versäumnissen des Finanzamts maßgebend auch auf einer Verletzung der Steuererklärungspflicht des Steuerpflichtigen, steht der Grundsatz von Treu und Glauben der Festsetzung von Nachforderungszinsen nicht entgegen.
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