FG Hamburg - Urteil vom 13.06.2006
4 K 92/05
Normen:
MinöStV § 53 Abs. 1 ;

Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV

FG Hamburg, Urteil vom 13.06.2006 - Aktenzeichen 4 K 92/05

DRsp Nr. 2006/22935

Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV

1. Zur Definition des Begriffs Zahlungsunfähigkeit in § 53 MinöStV. 2. Die Verfolgung des Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV muss nachhaltig sein. Dies bedeutet, dass die Bemühungen nicht nach einem ersten wegen fehlerhafter Angabe der Adresse des Warenempfängers erfolglosen Vollstreckungsversuch eingestellt werden dürfen, wenn es noch eine Zugriffsmöglichkeit auf den Warenempfänger - hier über den Geschäftsführer - gibt.

Normenkette:

MinöStV § 53 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Vergütung der im Verkaufspreis von Kraftstoff enthaltenen Mineralölsteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist.