FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.07.2007
3 K 82/03
Normen:
EStG § 6a Abs. 4 S. 1 ;
Fundstellen:
BB 2008, 48
EFG 2007, 1863

Nachholverbot bei versehentlich zu geringer Passivierung von Pensionsrückstellungen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2007 - Aktenzeichen 3 K 82/03

DRsp Nr. 2007/18672

Nachholverbot bei versehentlich zu geringer Passivierung von Pensionsrückstellungen

Das Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG gilt aufgrund der gesetzlich angeordneten Beschränkung der Zuschreibungen auf die Teilwertdifferenz auch in Fällen eines irrtümlich rechtsfehlerhaften Ansatzes der Pensionsrückstellung.

Normenkette:

EStG § 6a Abs. 4 S. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Passivierung einer Pensionsrückstellung in den dem Streitjahr vorangegangenen Jahren nur aufgrund eines entschuldbaren Versehens mit zu geringen Beträgen erfolgt ist und - gegebenenfalls - ob das aus § 6 a Abs. 4 Satz 1 EStG abgeleitete sog. Nachholverbot auch in einem solchen Fall anwendbar ist.