KG - Urteil vom 25.08.2005
8 U 56/05
Normen:
BGB § 675 § 611 ;
Fundstellen:
KGReport 2006, 37
MDR 2006, 420
NJW-RR 2005, 1656
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 22.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 333/04

Nachprüfungspflicht des Steuerberaters über Begleichung der von Mandanten eingereichten Rechnungen

KG, Urteil vom 25.08.2005 - Aktenzeichen 8 U 56/05

DRsp Nr. 2005/15894

Nachprüfungspflicht des Steuerberaters über Begleichung der von Mandanten eingereichten Rechnungen

»Der Steuerberater kann grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass die vom Mandanten eingereichten Rechnungen über von ihm durchgeführte Arbeiten auch tatsächlich in vollem Umfang beglichen sind.«

Normenkette:

BGB § 675 § 611 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Beklagten ist unbegründet.

Die Kläger haben gegen die Beklagte gemäß §§ 675, 611 BGB i.V.m. Positiver Vertragsverletzung einen Anspruch auf Zahlung von 7.984,56 EUR.