LG Berlin, vom 22.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 333/04
Nachprüfungspflicht des Steuerberaters über Begleichung der von Mandanten eingereichten Rechnungen
KG, Urteil vom 25.08.2005 - Aktenzeichen 8 U 56/05
DRsp Nr. 2005/15894
Nachprüfungspflicht des Steuerberaters über Begleichung der von Mandanten eingereichten Rechnungen
»Der Steuerberater kann grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass die vom Mandanten eingereichten Rechnungen über von ihm durchgeführte Arbeiten auch tatsächlich in vollem Umfang beglichen sind.«