Nachsteuer und Körperschaftsteuerminderung nicht zwingend innerhalb eines Veranlagungszeitraums
FG Köln, Urteil vom 01.09.2009 - Aktenzeichen 13 K 169/06
DRsp Nr. 2009/28807
Nachsteuer und Körperschaftsteuerminderung nicht zwingend innerhalb eines Veranlagungszeitraums
1. Die entgeltliche Vereinbarung über künftig entstehende Dividendenansprüche im Rahmen eines Anteilsübertragungsvertrages beeinflusst den vom Veräußerer erzielten Veräußerungspreis und die vom Erwerber aufgewendeten Anschaffungskosten.2. Die Weiterleitung entsprechender Beträge vom Erwerber an den Veräußerer stellen keine Gewinnausschüttung i.S.d. § 37 Abs. 2KStG n.F. dar, selbst wenn tatsächlich eine Gewinnausschüttung in entsprechender Höhe beschlossen und vorgenommen wird (gegen BFH, BFH/NV 2002, 640).3. Es ist nach § 37 Abs. 2 und 3KStG nicht zwingend erforderlich, dass die Nachsteuer gem. § 37 Abs. 3KStG und die Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2KStG immer innerhalb eines Veranlagungszeitraums berücksichtigt werden.
Die Beteiligten streiten über die Festsetzung einer Nachsteuer gemäß § 37 Abs. 3KStG, die Minderung der Körperschaftsteuer gemäß § 37 Abs. 2KStG sowie über die Höhe des anzusetzenden Werts einer von der Gesellschafterin eingebrachten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.
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