Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer auf den 31.12.2001 vom 2.05.2007 wird insoweit geändert, dass der Verlustvortrag nicht mehr aufgrund von Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer i. H. v. – 199.665,-- DM sondern i. H. v.
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