BFH - Urteil vom 28.07.1999
X R 62/95
Normen:
EStG § 4 Abs. 3, 4, § 5 Abs. 1 ;

Nachträgliche BA

BFH, Urteil vom 28.07.1999 - Aktenzeichen X R 62/95

DRsp Nr. 2001/13410

Nachträgliche BA

1. Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG führt nicht dazu, dass Aufwendungen zur Tilgung des betrieblichen Darlehens als nachträgliche BA abziehbar wären. 2. Die Aufnahme eines Darlehens und seine Rückzahlung sind bloße Geldbewegungen im Vermögensbereich, die sich weder bei der Gewinnermittlung gem. §§ 5, 4 Abs. 1 EStG noch im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf die Höhe des Gewinns auswirken.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3, 4, § 5 Abs. 1 ;