BFH, Urteil vom 28.07.1999 - Aktenzeichen X R 62/95
DRsp Nr. 2001/13410
Nachträgliche BA
1. Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1EStG zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3EStG führt nicht dazu, dass Aufwendungen zur Tilgung des betrieblichen Darlehens als nachträgliche BA abziehbar wären.2. Die Aufnahme eines Darlehens und seine Rückzahlung sind bloße Geldbewegungen im Vermögensbereich, die sich weder bei der Gewinnermittlung gem. §§ 5, 4 Abs. 1EStG noch im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf die Höhe des Gewinns auswirken.