Nachträgliche Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung
BFH, vom 21.03.1996 - Aktenzeichen XI R 36/95
DRsp Nr. 1997/8247
Nachträgliche Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung
Im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom 5.5.1994 - C - 38/93 (EuGHE 1994, I-1679, BStBl II 1994, 548), demzufolge bei Geldspielgeräten der Teil der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht, nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, kommt eine Änderung bereits bestandskräftiger Umsatzsteuer-Bescheide nicht in Betracht.Die sog. Emmott'sche Fristenhemmung setzt voraus, daß die entsprechende Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden und die Geltendmachung des Anspruchs unzumutbar erschwert oder versperrt war.
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