FG München - Urteil vom 19.07.2007
5 K 4013/04
Normen:
EStG § 23 Abs. 3 S. 9 § 10d Abs. 3, 4 § 52 Abs. 39 S. 7 ; AO § 169 § 181 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1774

Nachträgliche Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften unter Anwendung des JStG 2007

FG München, Urteil vom 19.07.2007 - Aktenzeichen 5 K 4013/04

DRsp Nr. 2007/18693

Nachträgliche Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften unter Anwendung des JStG 2007

1. In Änderung der Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2001 vom 24. April 2003 und zum 31.12.2002 vom 17. November 2003 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 2. August 2004 wird der verbleibende Verlust auf jeweils 53.208 DM = 27.204,82 EUR festgestellt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. 4. Die Revision wird zugelassen.