Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 09.05.2019 -
Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung überzahlter Vergütung.
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