Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes
BFH, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen X R 55/98
DRsp Nr. 2002/4001
Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes
1. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung für HK nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB gilt auch für das Steuerrecht.2. Entspricht die Funktion eines eingebauten Gegenstandes im Wesentlichen derjenigen, die der ausgetauschte oder erweiterte Gegenstand hatte, liegen keine nachträglichen HK vor.3. Die Funktionsänderung eines Gebäudes kann allenfalls Indiz für das Vorliegen einer Herstellungs- und Erweiterungsmaßnahme sein.
Gründe:
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