KG - Urteil vom 21.11.1994
2 U 8262/93
Normen:
BGB §§ 362 366 ; GmbHG §§ 5 19 ;
Fundstellen:
DStR 1995, 1763

Nachträgliche Tilgungsbestimmung für Geldleistung an eine GmbH bei fehlender Leistungsbestimmung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung

KG, Urteil vom 21.11.1994 - Aktenzeichen 2 U 8262/93

DRsp Nr. 2004/4618

Nachträgliche Tilgungsbestimmung für Geldleistung an eine GmbH bei fehlender Leistungsbestimmung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung

Hat der Gesellschafter einer GmbH seine Bareinlageschuld nicht (vollständig) erfüllt und leistet er eine Zahlung an die Gesellschaft ohne ausdrückliche Leistungsbestimmung, kann er später, wenn sich die von ihm geleistete Zahlung als Gewährung eines Darlehens erweist, im nachhinein keine Leistungsbestimmung mehr in Richtung auf eine Einlage treffen.

Normenkette:

BGB §§ 362 366 ; GmbHG §§ 5 19 ;

Hinweise:

Anmerkung:

Goette, DStR 1995, 1764;

der BGH hat die Revision gegen das Urteil des KG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 16.10.1995 - II ZR 292/94 -).

Fundstellen
DStR 1995, 1763