FG München - Urteil vom 26.02.2018
7 K 1568/17

nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG München, Urteil vom 26.02.2018 - Aktenzeichen 7 K 1568/17

DRsp Nr. 2018/10219

nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe

I.

Streitig ist der Abzug von Abbruchkosten und von Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.