Die Berufung der Beklagten gegen das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28.11.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung vorbehalten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Zwischenverfahrens über die nachträgliche Zulassung der mit Schriftsatz vom 08. August 2018 eingereichten Kündigungsschutzklage der Klägerin gegen die mit Schreiben der Beklagten vom 12. Juni 2018 ausgesprochene außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.
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