Die Berufung des Klägers gegen das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 01.04.2022 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage.
Der Kläger ist seit 15.04.2018 als "Lokführer " beschäftigt.
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