Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31. Dezember 2007 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 28. Dezember 2010 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ohne Sicherheitsleistung von der Vollziehung ausgesetzt, soweit der Antragsgegner Schuldzinsen i. H. v. 134.283,90 EUR nicht als Werbungskosten bei den Einkünften des Antragstellers aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt hat.
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