FG Niedersachsen - Urteil vom 24.07.2013
9 K 29/12
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2;

Nachträgliches Bekanntwerden der Zahlungen von Pflichtbeiträgen von Selbstständigen zur gesetzlichen Rentenversicherung (zweiter Rechtsgang)

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.07.2013 - Aktenzeichen 9 K 29/12

DRsp Nr. 2013/22150

Nachträgliches Bekanntwerden der Zahlungen von Pflichtbeiträgen von Selbstständigen zur gesetzlichen Rentenversicherung (zweiter Rechtsgang)

Zum Begriff des grobes Verschuldens i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO. Ob ein Beteiligter grob fahrlässig gehandelt hat, ist im Wesentlichen eine Tatfrage. Die fehlende Kenntnis von der Versicherungspflicht der vom Stpfl. ausgeübten Tätigkeit und den entsprechenden Zahlungen der Pflichtbeiträge sowie fehlende Angaben hierzu im Erklärungsvordruck schließen ein grobes Verschulden des steuerlichen Beraters aus.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

Streitig ist die Änderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO).

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2005 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden. In diesem Jahr war der Kläger als Diplom-Kaufmann im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nichtselbständig tätig. Die Klägerin ist Diplom-Ingenieurin und erzielte 2005 mit dem Handel von Kinderutensilien und als Reitlehrerin gewerbliche Einkünfte.