BFH - Urteil vom 04.03.1999
II R 79/97
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1301
ZfIR 2000, 652

Nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen; Pflichtverletzungen des FA und des Stpfl.

BFH, Urteil vom 04.03.1999 - Aktenzeichen II R 79/97

DRsp Nr. 1999/8332

Nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen; Pflichtverletzungen des FA und des Stpfl.

1. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist es dem FA verwehrt, über § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO eigene Pflichtverletzungen zu Lasten des Stpfl. auszugleichen. Das gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Stpfl. seinerseits die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat. 2. Eine lückenhafte Unterrichtung der Steuerbehörden schließt es i.d.R. aus, gegenüber einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO Ermittlungsfehler der Behörde geltend zu machen. Dasselbe gilt, wenn sich der Stpfl. (bewusst) missverständlich ausgedrückt und die Behörde die Angaben auch tatsächlich missverstanden hat.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: