I.
Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
In dem ersten in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 18. August 2003 2 V 593/02 - 2 V 594/02, EFG 2003, 1737 hatte das Finanzgericht Bremen den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt und die Beschwerde zugelassen.
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